Verkürzung der Ausbildungszeit: Informationen zu Voraussetzungen und Verfahrensweise

Je nach angestrebtem Beruf liegt die Ausbildungsdauer in Deutschland zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Umständen kann diese jedoch um sechs bis zwölf Monate verkürzt werden. In der Regel wird eine Verkürzung der Ausbildungszeit dann eingeräumt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt bzw. Qualifikationen vorhanden sind. Oftmals trifft dies auf Abiturienten und Personen, die bereits eine andere einschlägige Ausbildung absolviert haben, zu.

Verkürzung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig kommuniziert und beantragt werden

Ein Abitur- bzw. Ausbildungszeugnis führt allerdings nicht zwangsläufig zu einer verkürzten Ausbildungszeit. Stattdessen muss diese von dem Auszubildenden und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt werden.

Hinweis: Zu beachten ist hierbei, dass die Bearbeitung des Antrags nur erfolgt, wenn die entsprechenden Fristen eingehalten werden.

Offiziell gibt es auf die Ausbildungsverkürzung keinen Anspruch. In den meisten Fällen wird diese dennoch gewährt. Voraussetzung hierfür ist aber eine einvernehmliche Einigung zwischen dem Auszubildenden und seinem Ausbildungsbetrieb. Wer also die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und eine verkürzte Ausbildungszeit anstrebt, sollte bereits im Einstellungsgespräch nach einer solchen Möglichkeit fragen.

Möglichkeit einer vorzeitigen Schulprüfung

Auszubildende, die sich durch besonders gute Berufsschulnoten auszeichnen, können vorzeitig zu der Abschlussprüfung zugelassen werden. Allerdings ist hierfür die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs erforderlich. Zu beachten ist, dass die Ausbildungszeit dadurch nicht verkürzt wird. Die Auszubildenden erhalten in solchen Fällen lediglich die Möglichkeit, ihre Schulprüfungen früher zu absolvieren.