Jobs für Abiturienten: Möglichkeiten, Kindergeldfrage, Steuererklärungspflicht
Viele Abiturienten entschließen sich, für die Zeit bis zum Anfang von Ausbildung bzw. Studium einen Nebenjob anzunehmen, um ihr Taschengeld ein wenig aufzubessern. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten. In manchen Fällen lohnt sich sogar eine Steuererklärung.
Minijob (450 Euro-Basis)
Dies ist die einfachste und unkomplizierteste Variante eines Nebenjobs, da weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Eine Krankenversicherung über die Eltern reicht völlig aus.
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Diese Jobs sind auf zwei Monate bzw. auf 50 Tage im Jahr begrenzt. Für diese Art der Beschäftigung gelten die gleichen Bedingungen wie für Minijobs: keine Steuern, keine Sozialabgaben und die Versicherung über die Eltern ist ausreichend.
Vollzeitjob
Diejenigen, die mehr arbeiten wollen, müssen wegen ihres Vollzeitjobs Sozialabgaben leisten, das heißt Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten. Darüber hinaus werden automatisch Steuern vom Lohn abgezogen. In den meisten Fällen lohnt sich auch schon für Abiturienten eine Steuererklärung.
Steuererklärung
Diejenigen, deren jährlicher Lohn nicht 10.000 Euro überschreitet, erhalten ihre Steuern komplett zurück. Der nicht zu besteuernde Grundfreibetrag liegt bei 8.130 Euro im Jahr. Darüber hinaus ist ein Abzug von Beiträgen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie von Werbekosten legitim. Unter Werbekosten versteht man Ausgaben für Bücher, Büromaterial, aber auch Fahrtkosten. Das Finanzamt schreibt automatisch 1000 Euro gut, auch ohne Belege.
Wer nach dem Jobben eine Ausbildung beginnt, muss beachten, dass sich sein Jahreseinkommen aus den Einkünften des Nebenjobs und der Ausbildungsvergütung zusammensetzt. Dabei kann der Grundfreibetrag überschritten werden. Dennoch können Auszubildende im Gegensatz zu Studenten weiterhin Werbekosten absetzen, solange das Studium ihre erste Ausbildung ist. Ist das Studium nicht die erste Ausbildung, können Ausgaben für das Studium beim Finanzamt angegeben werden. Hierzu zählen auch Zinsen eines Studienkredites.
Kindergeld
Kindergeld wird solange weiter ausbezahlt, wie man in der ersten Ausbildung ist – egal ob Schule, Uni oder Lehre. Aus diesem Grund kann ein Aushilfsjob schon mal das Kindergeld kosten, beispielsweise wenn man keinen Ausbildungsplatz nachweisen kann.
Wenn man nach dem Abitur ins Ausland geht, erhält man in der Regel kein Kindergeld mehr, außer man entscheidet sich, dort einer Tätigkeit nachzugehen, die für die spätere Ausbildung relevant ist (zum Beispiel ein Praktikum oder ein Sprachkurs).
Ganz unkompliziert verhält sich das Ganze bei einem freiwilligen sozialen Jahr: Man erhält eine kleine Unkostenpauschale, zahlt keine Steuern und ist weiter dazu berechtigt, Kindergeld zu erhalten.